Faschingsamstag in Villach
Liebe Freunde des Villacher Fasching. Folgend finden Sie Informationen zum Faschingssamstag in Villach. Mit Hilfe dieser Info wollen wir dazu beitragen, eventuelle Unklarheiten im Vorfeld aufzuklären sowie Ihnen die Teilnahmebedingungen näher zu bringen.
Umzugsbeginn—Umzugsroute
Der Umzug startet pünktlich um 14:00 Uhr. Die Route führt über den Hauptplatz und die Bahnhofstrasse zum Bahnhofplatz—dort fahren die Fahrzeuge in die Zeiler von Görz Strasse aus. Die Kinder und Fußgruppen gehen zurück in die Nikolaigasse, wo der Umzug endet.
Prämierung sicherster Umzugswagen
Auf Grund der Tatsache, dass es im Bereich der Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten und den sichersten Umzugswagen prämieren. Oft sind es
einfachste Mittel mit großer Wirkung, wie aus den nachstehenden Bildern ersichtlich. Helfen Sie uns den Umzug sicherer zu machen.
Teilnahmebedingungen Faschingssamstag
Folgende Bestimmungen und Verhaltensregeln werden durch Ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular zur Kenntnis genommen:
Die bei der Anmeldung übergebene Startnummer muss vorne oder rechts in Fahrtrichtung sichtbar getragen oder befestigt werden. Dies ist erforderlich, um die Bewertung durch die Jury zu ermöglichen. Nicht sichtbare Startnummern ergeben keine Bewertung und damit keine Punkte.
Am Bahnhofsplatz, müssen die Startnummern an die Gildenmitglieder wieder zurückgegeben werden.
Für alle Fahrzeuge gilt als Ende des Umzuges die Zeidler-von-Görz-Straße bis zur Dreschnigstraße. Parkmöglichkeiten gibt es am ÖBB Parkplatz (Expressgut Aufgabe). Die Fußgruppen gehen durch die Bahnhofstraße zurück und biegen in die Nikolaigasse ab.
Um die Qualität des Umzuges zu verbessern, ist es notwendig, dass mindestens 75% der Fahrzeugflächen dekoriert werden, um in die Bewertung zu kommen. Auf großflächige Werbung muss verzichtet werden,
denn dies hat im Faschingsumzug nichts verloren.
Den Anordnungen des Organisationskomitees des Faschingssamstages ist Folge zu leisten.
Die Villacher Faschingsgilde übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle von Umzugsteilnehmern und Zuschauern. Die Umzugsteilnehmer verzichten gegenüber der Villacher Faschingsgilde auf Schadensersatz.
Am Festzug teilnehmende Fahrzeuge, die mit Aufbauten ausgestattet sind, welche die Sicht des Lenkers auf die Straße und den unmittelbaren Nahbereich des Fahrzeuges behindern, müssen links und rechts durch
zumindest zwei mitgehende Festzugsteilnehmer zu Fuß begleitet und gesichert werden. Diese Festzugsteilnehmer haben die in die Fahrspur tretenden Passanten durch Zuruf zu warnen bzw. den Lenker in Gefahrensituationen zum Anhalten des Fahrzeuges zu veranlassen.
Die Umzugsteilnehmer erklären hiermit, die Villacher Faschingsgilde bezüglich anfälliger Schadensersatzforderungen Dritter, die durch sie verursacht werden, vollkommen schadlos zu halten.
Aus Sicherheitsgründen sind verboten:
- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Alkoholisierte Fahrzeuglenker: Es gelten die Bestimmungen der StVO (Straßenverkehrsordnung), Meldung sofort an die Exekutive.
- Das Werfen von unsachgemäßen Wurfmaterialien z.B. Schweizerkracher, Sägespäne, Stroh, usw. Bei den daraus resultierenden Schäden wird die verantwortliche Gruppe zur Haftung herangezogen. Ebenso sind sämtliche gesundheitsschädigende Lärm-, Geruchs- und Blendeinwirkungen zu unterlassen.
- Lebende Tiere (Pferde u.Ä.)
Sollten diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, wird die Gruppe aus dem Umzug genommen, beziehungsweise nicht zum Umzug zugelassen !
Preisverleihung
Die Prämierung der besten Gruppen findet um ca. 16:00 Uhr auf der Hauptplatzbühne statt.
Wir freuen uns auf die Kreativität und Einfallsreichtum unserer Umzugsteilnehmer.
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